Versicherungen für Teilnehmer
Versicherungsschutz ist meist unabhängig von der Frage wertvoll, ob die Gruppe selbst als Veranstalter auftritt oder nicht. Die ganze Gruppe kann sich für ein Gesamtpaket mit Versicherungsschutz entscheiden, der bei vielen möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten greift. Ein derartiges Paket kann beispielsweise folgende Versicherungen enthalten:
Reisehaftpflichtversicherung
Achtung: Prüfen Sie etwa bei Jugendreisen, ob mögliche Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht in die Versicherung integriert wurden. Prüfen Sie auch, ob Ansprüche, die innerhalb der Gruppe entstehen (von einem Gruppenmitglied an das andere), abgedeckt werden. Eventuell sind alle Risiken bereits durch eine passende Vereins-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Reisekrankenversicherung
Sie kann bei Gruppenreisen ins Ausland bedeutend werden, weil die deutschen Krankenkassen nicht alle Kosten für ärztliche Leistungen im Ausland übernehmen.
Gruppenunfallversicherung
Sie greift etwa, wenn Reiseteilnehmer während der Reise durch einen Unfall invalide werden oder zu Tode kommen.
Reiserechtsschutzversicherung
Sie übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der Reise auftreten können. Achtung: Tritt die Gruppenleitung selbst als Veranstalter auf, so sollte sie darauf achten, dass die Versicherung auch den Vertragsrechtsschutz beinhaltet. Ansonsten werden beispielsweise die Kosten eines Rechtsstreits mit Hotelbesitzern nicht übernommen, wenn das Hotel vertraglich festgelegte Leistungen nicht erfüllt.
Reiserücktrittskostenversicherung
Sie übernimmt Stornokosten, wenn die Reise wegen wichtiger Gründe nicht angetreten werden kann.
Reisegepäckversicherung
Durch sie werden Kosten bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck aufgefangen.